Presseartikel

Anlaufstelle für Vorsorge

Artikel im Westfälischen Volksblatt vom 21.4.2023

Die Senioreneinrichtungen des VKA im Kreis Paderborn sind das Einsatzgebiet der ausgebildeten GVP-Planerinnen Ulrike Molitor und Maria Leifeld. Sie begleiten und beraten Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Ulrike Molitor und Maria Leifeld wurden intensiv für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Arbeit vorbereitet. Sie beginnen ihre Gespräche mit einem grundlegenden „Wertegespräch“. Die individuellen Vorstellungen für das Lebensende, pflegerische Unterstützungs- und persönliche Behandlungswünsche werden gemeinsam in dem Gespräch herausgearbeitet und auf Wunsch dokumentiert. Erst dann folgt die Beratung zur persönlich verfassten Patientenverfügung und deren schriftliche Dokumentation.

Gut zuhören zu können sei die wichtigste Eigenschaft, die bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung gebraucht werde, heißt es vom Verbund katholischer Altenheime. Ulrike Molitor und Maria Leifeld nehmen sich Zeit, um die Wünsche und Erwartungen am Lebensende zu klären und zu dokumentieren.

ie gehen dabei zurück bis zu den grundlegenden Fragen von Leben und Sterben, wenn das für die Klärung der eigenen Vorstellungen notwendig ist. Nicht zufällig ist Ulrike Molitor im VKA Ansprechpartnerin für den Bereich Ethik. Der Umgang mit Sterben und Tod sei immer verbunden mit den grundsätzlichen Überzeugungen vom Sinn des Lebens (und des Sterbens), so wie sie in der Ethik behandelt werden.

Erste Erfolge der gesundheitlichen Versorgungsplanung sind nach eigenen Angaben bereits zu erkennen. Dank der intensiven Auseinandersetzung mit den Erwartungen, Fragen, Ängsten und individuellen Wünschen in den Beratungsgesprächen sei in den Senioreneinrichtungen des VKA ein einsetzender Bewusstseinswandel zu erkennen, sind Ulrike Molitor und Maria Leifeld überzeugt. Die Sensibilität dafür, wie wichtig die Selbstbestimmung am Lebensende ist, wächst – bei Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern.

Was ist GVP?

Mehr als die Hälfte der Bundesbürger hat keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Dieser Beratungsbedarf ist seit Jahren bekannt. Bundesregierung und Bundestag haben deshalb die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) eingerichtet. Die Krankenkassen bezahlen diese Beratungsleistung nur für Bewohner in stationären Einrichtungen.

 

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